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Häufig gestellte Fragen
Die Aktien der Nestlé AG werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt.
Das Tickersymbol der Nestlé AG ist NESN, die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) ist CH 003 886 335 0
Kauf- oder Verkaufsaufträge sowie die Registrierung der Aktien sollten durch Ihre Bank oder Ihren Börsenmakler abgewickelt werden. Wenn Sie Fragen zu den Aktien haben, kontaktieren Sie bitte unser Aktienbüro:
Nestlé AG
Aktienbüro
Zugerstrasse 8
6330 Cham
Schweiz
Telefon: +41 41 785 2020
Fax: +41 41 785 2024
Email: [email protected]
Das Tickersymbol der Nestlé-Aktie ist NESN
Die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) ist CH 003 886 335 0
Es gibt rund 160 000 eingetragene Aktionäre. Unter Berücksichtigung der pendenten Eintragungen und der Personen, die indirekt Aktien in Form von Zertifikaten in den USA (sogenannte «American Depositary Receipts») besitzen, sowie unter Berücksichtigung der durch wirtschaftlich Begünstigte gehaltenen Aktien dürfte die Gesamtzahl der Aktionäre 250 000 überschreiten.
Die letzten Daten für einen Aktiensplit waren:
- 30. Juni 2008: Split von 1:10 (1 alte Aktie = 10 neue Aktien)
- 11. Juni 2001: Split von 1:10 (1 alte Aktie = 10 neue Aktien)
- 1. September 1992: Split von 1:10 (1 alte Aktie = 10 neue Aktien)
Das Aktienkapital der Nestlé AG beträgt CHF 262’000’000, eingeteilt in 2’620’000’000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10.
Der Nennwert beträgt CHF 0.10.
Wenn Ihre Aktien bei einer Bank deponiert sind, erhalten Sie zum Jahresende einen entsprechenden Auszug. Sie können aber auch Ihren Bestand jederzeit bei Ihrem Bankberater oder Ihrem Börsenmakler überprüfen.
Die Dividende wird nach Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung einmal pro Jahr gezahlt. Das Datum der Dividendenzahlung wird vom Verwaltungsrat festgelegt und ist in der Regel einige Handelstage nach der ordentlichen Generalversammlung.
Wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in einem Land liegt, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, können Sie in den meisten Fällen einen Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer (nicht aber die gesamte Steuer) auf Antrag zurückerstattet bekommen. Wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in einem Land liegt, mit dem die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, erhalten Sie die schweizerische Verrechnungssteuer grundsätzlich nicht zurück. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (auf Deutsch).
Falls Sie, als eingetragener Aktionär mit Stimmrecht, an der Generalversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, können Sie sich vertreten lassen durch
- den unabhängigen Vertreter (gemäss Artikel 689c Schweizerisches Obligationenrecht)
- einen anderen Aktionär
- eine Drittpartei.
Die Aktien der «Anglo-Swiss Condensed Milk Co», eine der beiden Gründungsgesellschaften von Nestlé, wurden am 17. März 1873 erstmals an der Zürcher Börse gehandelt. Nach der Fusion von «Anglo-Swiss Condensed Milk Co» und «SA Henri Nestlé» wurden die Aktien der «Nestlé & Anglo-Swiss Condensed Milk Co.» am 25. Oktober 1905 an der Zürcher Börse (heute SIX Swiss Exchange) notiert.